AGB PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote

Christoph Appenzeller - Auftragssuche hält sich an ihre Angebote 12 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.Zusätzliche Leistungen, die über Auftrag oder Angebot hinausgehen, werden auf Stundenbasis separat verrechnet. Für zusätzliche Arbeiten ist eine schriftliche Auftragserteilung notwendig.

Mündliche Absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von der Fa. Appenzeller schriftlich bestätigt werden.

Vertragsgrundlagen

Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen nach Art und Umfang gelten als Vertragsgrundlagen in der Reihenfolge der nachfolgenden Aufstellung:
Das Leistungsverzeichnis / Angebot.

Ausführung

Die Ausführung der Suche richtet sich nach dem zugrunde liegen Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln der Such-Technik


Abnahme

Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber in Form der Schlussrechnung schriftlich angezeigt.

Gewährleistung

Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung sowie arglistiger Täuschung, verjähren spätestens zwei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Umstände, aus denen sich sein Anspruch ergibt, ohne diese Kenntnis jedoch spätestens drei Jahre vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an

Zahlung

Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzüge zu überweisen oder bar zu zahlen. Bei größerem Wert von Materialien und Maschinen sind diese bei Anlieferung in bar oder per Scheck zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart. Abschlagszahlungen können nach Stand der Arbeit gestellt werden.

Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragnehmer kein Aufrechnungsrecht, es sei denn, Ihm stehen rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer zu. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.

Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, so kommt der Auftraggeber ohne weitere Erklärung in Verzug. Die Fa. Appenzeller ist berechtigt, bei der ersten Mahnung 5,00 Euro und bei der zweiten Mahnung 60,00 Euro geltend zu machen.

Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Bei Privatkunden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, bei Kaufleuten in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und zu den Kosten der Mängelbeseitigung steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den -mit Mängeln behafteten – Arbeiten steht.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Fundsachen -im Eigentum des Auftragnehmers. Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Ist die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach der zweiten Mahnung bezahlt, ist der Lieferant berechtigt, diese wieder zu holen und das Grundstück des Käufers zu betreten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist Weinheim/Bergstraße. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist Weinheim/Bergstraße.

Etwa entgegensetzende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind nur dann für uns verpflichtend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Ohne schriftliche Bestätigung gelten sie auch dann nicht, wenn sie von uns nicht ausdrücklich abgelehnt werden, selbst wenn wir in der Auftragsbestätigung auf ein die Einkaufsbedingungen des Kunden enthaltendes Schreiben Bezug nehmen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen der Firma Appenzeller unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein bzw. werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die übrigen Regelungen sind in diesem Fall so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte vertragliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.