AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Angebote Christoph Appenzeller - Auftragssuche hält sich an ihre Angebote 12 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.Zusätzliche Leistungen, die über Auftrag oder Angebot hinausgehen, werden auf Stundenbasis separat verrechnet. Für zusätzliche Arbeiten ist eine schriftliche Auftragserteilung notwendig. Ausführung
Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber in Form der Schlussrechnung schriftlich angezeigt. Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung sowie arglistiger Täuschung, verjähren spätestens zwei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Umstände, aus denen sich sein Anspruch ergibt, ohne diese Kenntnis jedoch spätestens drei Jahre vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragnehmer kein Aufrechnungsrecht, es sei denn, Ihm stehen rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer zu. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, so kommt der Auftraggeber ohne weitere Erklärung in Verzug. Die Fa. Appenzeller ist berechtigt, bei der ersten Mahnung 5,00 Euro und bei der zweiten Mahnung 60,00 Euro geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Bei Privatkunden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, bei Kaufleuten in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und zu den Kosten der Mängelbeseitigung steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den -mit Mängeln behafteten – Arbeiten steht. Eigentumsvorbehalt Erfüllungsort und Gerichtsstand Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen der Firma Appenzeller unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein bzw. werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die übrigen Regelungen sind in diesem Fall so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte vertragliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. |